Hier findet ihr die wichtigsten Eckpunkte der Vorschriften, die in Friseursalons zur Eindämmung der Übertragung des Corona-Virus eingehalten werden
müssen.
Bitte informiert euch vor eurem Besuch und haltet euch an die Vorgaben!
Grundsätzliches:
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Eine telefonische Terminvergabe vorab ist unbedingt notwendig.
- Alle Kunden brauchen den Nachweis eines
negativen Antigen-Tests (max. 24h) oder negativen PCR-Tests (max. 48h), eine vollständige Impfdokumentation oder einen Nachweis einer bestätigten
Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung. Der Nachweis ist unmittelbar nach dem Betreten des Salons vorzuzeigen.
- Alle Kundinnen und Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen (oder vergleichbar, beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Maske). Diese muss bereits beim Betreten des
Friseursalons angezogen und während des gesamten Besuchs getragen werden.
- Bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung oder von Fieber ist eine Bedienung nicht möglich. Der Friseursalon darf dann nicht betreten
werden.
Abstandsregelungen:
- Wo immer möglich, ist ein Abstand zu den Salonmitarbeiterinnen und anderen Kundinnen/Kunden von mindestens 1,50 m einzuhalten. Dies gilt nicht für die
Dauer der Friseurdienstleistung, sofern die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
- Körperkontakt mit der Kundschaft (z. B. Händeschütteln, Umarmen) ist zu vermeiden.
Hygiene und Desinfektion:
- Allgemeine Hygieneregeln werden in besonderem Maße beachtet.
- Die Kunden haben beim Betreten des Friseursalons die Möglichkeit, ihre Hände zu desinfizieren, und sind auch aufgefordert, von der Desinfektion ihrer Hände Gebrauch zu
machen.
- Selbstverständlich werden Handtücher und Umhänge - wie ohnehin immer - nach jeder Nutzung gewaschen.
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Friseurstühle werden von uns regelmäßig gereinigt, insbesondere im Bereich der Armlehnen.
- Die Friseurwerkzeuge werden von uns nach jeder Bedienung einer Kundin / eines Kunden desinfiziert.
WIR DANKEN EUCH FÜR DIE BEACHTUNG DER VORGABEN!